Bearbeitungsstand: 06/2016
Besondere Eingriffe in das Ökosystem Boden stellen die Überdeckung mit fremdem Bodenmaterial (Auffüllung) sowie die Entfernung des Bodens und / oder des darunter anstehenden Substrates (Abgrabung) dar. Durch diese Eingriffe werden die natürlich vorhandenen Bodenverhältnisse am Standort völlig verändert. Aufschüttungen, Abgrabungen und Ausschachtungen sind daher in den Landschaftsschutzgebieten des Kreises Gütersloh generell genehmigungspflichtig. Der Antrag auf Genehmigung ist bei der unteren Naturschutzbehörde zu stellen.
AuffüllungenAuffüllungen dienen in über 80 Prozent der Fälle einer besseren landwirtschaftlichen Nutzung der betroffenen Fläche. Ziel ist häufig die Vergrößerung des Grundwasserflurabstandes zur besseren Bearbeitbarkeit oder der Schutz vor Überflutungen bei Hochwasser benachbarter Gewässer. Gelegentlich erfolgt eine Nivellierung des Geländes, indem als Auffüllmaterial auf unmittelbar angrenzenden Flächen abgegrabener Boden dient. Die Abbildung zeigt, zu welchem Zweck die dokumentierten Auffüllungen in Gütersloh vorgenommen wurden. Quelle: nach Kreis Gütersloh
Die Zahl der Auffüllungen hat seit Mitte der 1980er Jahre stark zugenommen (vergleiche Abbildung unten). Im letzten 5-jährigen Beobachtungszeitraum, 2011 bis 2015, wurde zugleich der höchste Wert bislang überhaupt erreicht. Ganz überwiegend werden Ackerparzellen oder Teile davon aufgehöht, um die Nutzung intensivieren zu können. Die Höhe der Auffüllungen geht in diesen Fällen nicht über ein Meter hinaus. *ohne 1999 (kein Wert vorliegend) Quelle: Kreis Gütersloh
AbgrabungenAbgrabungen haben in Gütersloh in geringem Umfang zur Gewinnung von Auffüllmaterial stattgefunden (siehe oben). Größere Ausmaße haben Abgrabungen zur Gewinnung von Kies, Sand und Lehm erreicht. Sie sind aber überwiegend abgeschlossen. Die einzige nicht abgeschlossene Abgrabung liegt im Bereich des geplanten Luttersees. Eine Fläche von 16,3 Hektar ist dafür im Flächennutzungsplan vorgesehen. Einen Überblick über die Abgrabungen geben die folgende Tabelle und Karte E.4.1. Bei den in der Tabelle genannten Abgrabungen handelt es sich jedoch nur um die Abgrabungen, die nach 1950 erfolgten und vom Kreis Gütersloh genehmigt wurden. Darüber hinaus gab es bereits vor 1950 größere Abgrabungen zur Gewinnung von Sand. Durch ehemalige Ziegeleien in Gütersloh wurden eine Reihe von Lehmvorkommen für die Herstellung von Ziegelsteinen ausgebeutet. Für den Bau des Flughafens Gütersloh-Marienfeld wurden in den Jahren 1934/35 eine Vielzahl von Sanddünen, die teilweise 8 bis 10 Meter hoch waren, abgetragen. Der Sand wurde für den Bau der Autobahn verwendet. Insgesamt sind von der ehemaligen Dünenlandschaft im Westen Güterslohs nur noch vereinzelte Reste erkennbar. Auch für den Bau der Köln-Mindener Eisenbahn Mitte des 19. Jahrhunderts wurden in einem erheblichen Umfang Erdbewegungen durchgeführt. Die hier bekannten größeren Abgrabungen aus der Zeit vor 1950 sind in der Karte E.4.1 ohne Angabe einer Abgrabungsnummer ebenfalls dargestellt. Neben den größeren Abgrabungen gab und gibt es in Gütersloh eine Vielzahl kleinerer Abgrabungen. Beispielhaft seien hier genannt: Bodennivellierungen auf landwirtschaftlichen Flächen, Erdaushübe für Baumaßnahmen aller Art und die Anlage von Teichen sowie vereinzelte Abgrabungen zur Gewinnung von Rohstoffen (Torf). Die natürlichen Bodenstrukturen sind durch die Vielzahl der vorgenannten menschlichen Aktivitäten damit fast im gesamten Gebiet der Stadt Gütersloh verändert worden.
|
Stadt Gütersloh, Fachbereich Umweltschutz; Letzte Änderung: 25.09.2018